2.2 Das Rechteckverfahren Approximation durch konstante Funktionen
Ein Verfahren, das häufig zur Einführung in den Integralbegriff dient, ist das anschauliche Rechteckverfahren.
Wir betrachten die auf dem abgeschlossenen Teilintervall J = [a; b] beschränkte Funktion y = f(x). Es sei eine wie unter 2.1 definierte Zerlegung von [a; b] gegeben. Die konstante Näherungsfunktion Pi(x) = ci gelte als Approximation für f(x) auf dem Intervall Ji = [xi; xi+1]. Integration von Pi(x) liefert
.
Das bedeutet für das bestimmte Integral auf dem Intervall [a, b]:
Die Parallelen zur y-Achse in xi und xi+1 sowie die x-Achse und ihre Parallele in ci beschreiben ein Rechteck. Daher wird dieses Verfahren auch Rechteckverfahren gennant.
Beispiele dafür, wie man ci bestimmen kann, sind ci =
f(xi) oder ci = f(xi+1), das entspricht dem
Funktionswert an der linken bzw. an der rechten Grenze von Ji. Setzt man ci
gleich dem Minimum von f
auf Ji, so bekommt man die Untersumme A nach der Zerlegung Z(k).
(1)
In obenstehender Abbildung wurde die Funktion nach (1) bei einer Zerlegung in fünf
Teilintervalle approximiert. Fa(x) stellt die dazugehörige Integralfunktion
dar.
Ebenso können wir ci gleich dem Maximum von f auf Ji setzen,
dann erhalten wir die Obersumme
nach der
Zerlegung Z(k):
(2)
In obenstehender Abbildung wird die selbe Funktion nach (2) mit einer Zerlegung in fünf Teilintervalle approximiert. Fa(x) ist die dazugehörige Integralfunktion
Wie unter 2.1 erläutert, kann die Zerlegung verfeinert werden, um den Fehler beliebig klein werden zu lassen. Dabei fällt auf, dass die Untersumme gegen eine obere Schranke konvergiert, die das exakte Integral I repräsentiert. Das gilt ebenso für die Obersumme, die gegen eine untere Schranke konvergiert. Es gilt: